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Die Arbeit behandelt Eigentums- und Besitzrechte an gestohlenen sowie illegal exportierten Kulturgütern. Kunstwerke und Kulturgüter sind im internationalen Handel einzigartig und unersetzlich, was zur Schaffung spezieller Kulturgüterschutzgesetze geführt hat. Nahezu alle Staaten haben Ausfuhrbeschränkungen zum Schutz ihres nationalen Kulturerbes erlassen. Zudem existieren internationale Konventionen und EU-Spezialnormen für den grenzüberschreitenden Kulturgüterverkehr, deren rechtliche Relevanz oft umstritten ist. Besonders problematisch ist die territoriale Bindung, die Herkunftsstaaten für bestimmte Kulturgüter beanspruchen, sowie deren extraterritoriale Durchsetzbarkeit. Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Eigentumserwerbsregeln, die von Land zu Land variieren und zu zufälligen oder manipulierten Ergebnissen führen können. Dies betrifft auch die Besonderheiten des italienischen Rechts, das den gutgläubigen Erwerb gestohlener Sachen zulässt. Zudem können national unterschiedliche Fristen für Verjährung und Ersitzung die dingliche Zuordnung eines gestohlenen Gemäldes beeinflussen, abhängig von dessen Erwerbs- oder Aufbewahrungsort. Ziel der Untersuchung ist es, nachzuweisen, dass weltweit grundsätzliche Überzeugungen bestehen, die Kunstwerken und Kulturgütern eine Sonderstellung im Vergleich zu allgemeinen Waren einräumen, basierend auf einem übergeordneten Interesse an ihrem Schutz.
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Internationale Standards im Kulturgüterverkehr und ihre Bedeutung für das Sach- und Kollisionsrecht, Astrid Müller-Huck
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- Erscheinungsdatum
- 1995
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