Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und das Verfassungsrecht
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Die Bestrebung, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, ist nicht mehr zu übersehen. Es wird nicht nur über Verfahrensbeschleunigung diskutiert, sie wird auch betrieben. Zahlreiche gesetzliche Neuregelungen auf dem Gebiet des Verfahrensrechts belegen das. Die Arbeit befaßt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensbeschleunigung und verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verwaltungsverfahren. Dabei werden die Neuregelungen auf den Gebieten des Fernstraßenplanungsrechts und des Asylverfahrensrechts kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Anforderungen untersucht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber bei den untersuchten Neuregelungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verwaltungsverfahren nicht immer die Bedeutung beigemessen hat, die ihnen eigentlich beizumessen wäre.
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Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und das Verfassungsrecht, Henrik Jacoby
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1996
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- Titel
- Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und das Verfassungsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Henrik Jacoby
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1996
- ISBN10
- 3631497768
- ISBN13
- 9783631497760
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Bestrebung, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, ist nicht mehr zu übersehen. Es wird nicht nur über Verfahrensbeschleunigung diskutiert, sie wird auch betrieben. Zahlreiche gesetzliche Neuregelungen auf dem Gebiet des Verfahrensrechts belegen das. Die Arbeit befaßt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensbeschleunigung und verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verwaltungsverfahren. Dabei werden die Neuregelungen auf den Gebieten des Fernstraßenplanungsrechts und des Asylverfahrensrechts kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Anforderungen untersucht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber bei den untersuchten Neuregelungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verwaltungsverfahren nicht immer die Bedeutung beigemessen hat, die ihnen eigentlich beizumessen wäre.