Die Vertragsraumordnung nach § 14 Abs. 2 Salzburger Raumordnungsgesetz
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Der Salzburger Gesetzgeber glaubt in den Raumordnungsverträgen die Lösung für das bisher allseits beklagte Scheitern der Raumplanung im Bereich der Baulandbewirtschaftung gefunden zu haben. Ausdrücklich beruft er sich sowohl hinsichtlich der Effizienz als auch hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Baulandverträge auf bayerische Vorbilder, eine Auffassung, die einer kritischen Überprüfung nicht standhält. In dieser Studie geht es weiterhin darum, die Übereinstimmung dieses rechtlichen Instrumentes mit der österreichischen Bundesverfassung, vor allem mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten, zu überprüfen. Ähnliche Konzepte anderer österreichischer Bundesländer (Oberösterreich und Tirol) als auch des benachbarten Auslandes werden ebenfalls berücksichtigt.
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Die Vertragsraumordnung nach § 14 Abs. 2 Salzburger Raumordnungsgesetz, Andreas Scherm
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1996
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- Titel
- Die Vertragsraumordnung nach § 14 Abs. 2 Salzburger Raumordnungsgesetz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andreas Scherm
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1996
- ISBN10
- 3631300980
- ISBN13
- 9783631300985
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Der Salzburger Gesetzgeber glaubt in den Raumordnungsverträgen die Lösung für das bisher allseits beklagte Scheitern der Raumplanung im Bereich der Baulandbewirtschaftung gefunden zu haben. Ausdrücklich beruft er sich sowohl hinsichtlich der Effizienz als auch hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Baulandverträge auf bayerische Vorbilder, eine Auffassung, die einer kritischen Überprüfung nicht standhält. In dieser Studie geht es weiterhin darum, die Übereinstimmung dieses rechtlichen Instrumentes mit der österreichischen Bundesverfassung, vor allem mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten, zu überprüfen. Ähnliche Konzepte anderer österreichischer Bundesländer (Oberösterreich und Tirol) als auch des benachbarten Auslandes werden ebenfalls berücksichtigt.