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Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt

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Immer mehr Menschen fallen durch die Maschen der sozialen Sicherungsnetze. Bei fehlendem Einkommen und Vermögen sieht das Bundessozialhilfegesetz Hilfe zum Lebensunterhalt vor, und zwar unabhängig davon, ob die Notlage verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist. Viele Menschen nehmen die ihnen regelmäßig zustehende Sozialhilfe nicht in Anspruch, weil sie - unterschiedlich begründete - Ängste haben. Neben der Scham gibt es häufig Befürchtungen, Angehörige würden zu Unterhalt herangezogen. Andere in Not Geratene wissen schlicht nicht, dass sie Hilfe erhalten können. Der ARD-Ratgeber beschreibt am Beispiel verschiedener Lebenssituationen, unter welchen Voraussetzungen man wie viel Sozialhilfe erhalten kann.

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Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Dietrich Schoch

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Erscheinungsdatum
2000
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