Ehegesetz des Fürstentums Liechtenstein
Autoren
Mehr zum Buch
Das Liechtensteinische Eherecht aus der GMG-Gesetzesreihe erscheint bereits in 2. Auflage und rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechtes per 1. April 1999. Mit dieser Novelle wurde das Trennungs- und Scheidungsverfahren grundlegend neu geregelt/ so dass dieses Buch die einzige Gesamtdarstellung des Ehegesetzes ist. Neben dem Ehegesetz wurden die Verordnung zum Ehegesetz, die Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt sowie alle weiteren Erlasse zum Familienrecht (LR 212), insbesondere das Unterhaltsvorschussgesetz bearbeitet. Zudem wurden alle veröffentlichten Staatsverträge zum Familienrecht aufgenommen (LR 0.212). In einem Anhang befinden sich ausserdem die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) betreffend die Ehepakte sowie die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) betreffend das Eheverfahren. Das „alte Eherecht“, welches vor der Novelle 1999 galt, bleibt für den Benutzer in einem weiteren Anhang dieser Textausgabe weiterhin greifbar. Aus den Verweisen unterhalb der einzelnen Bestimmungen ist ersichtlich, welche Änderungen jede einzelne Vorschrift erfahren hat und welche liechtensteinischen Entscheidungen zu ihr ergangen sind. Berücksichtigt wurden sämtliche in den „Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichtshöfe“ seit 1974 sowie in den LES 1980/81 bis LES 1998, Heft 5, veröffentlichten Entscheidungen. Die jeweiligen Leitsätze zu diesen Entscheidungen wurden im Anschluss an die betreffende Gesetzesstelle abgedruckt. Ausserdem wurde bei den Bestimmungen nach Möglichkeit auf die schweizerische oder österreichische Rezeptionsvorlage verwiesen (Konkordanz). Da zu den neuen Bestimmungen naturgemäss noch keine Gerichtsentscheide ergingen, wurden die wesentlichen Passagen der Gesetzesmaterialien (Berichte der Regierung Nr. 21/1998, Nr. 115/1998 und Nr. 149/1998, sowie das Landtagsprotokoll vom 16./17.12.1998) aufgenommen. Die allgemeinen Ausführungen dieser Gesetzesmaterialien wie beispielsweise die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung wurden in einem Anhang aufgenommen. Der gesamte Gesetzestext wurde in einem umfangreichen Sachregister aufgearbeitet. Diese Ausgabe des Eherechtes bietet nicht nur dem Juristen, sondern auch dem Laien angesichts der grundlegenden Änderungen in diesem Rechtsgebiet eine wertvolle Hilfe, sich rasch und übersichtlich zu orientieren.