Börsenaufsicht durch Strafrecht
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Die neu geschaffenen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) reihen sich nahtlos in eine immer deutlicher werdende Gesamtlinie einer strafrechtlichen Entwicklung ein. Sie ist gekennzeichnet durch Vorverlagerungen der Strafbarkeit, durch Ausdehnung der Gefährdungshaftung und der Universalrechtsgüter bis hin zur kommunikativen Vermittlung von Wertbekenntnissen durch Strafe. Begründet wird diese Entwicklung mit furchteinflößenden Risikoprojektionen. Das «Vertrauen der Anleger» und die daraus resultierende «Funktionsfähigkeit des Sekundärmarktes für Wertpapiere» sind angeblich durch Insiderhandel gefährdet. Obwohl für diese Behauptung und die vermeintlich durch Insiderhandel verursachten Schäden keine empirischen oder anderen Beweise existieren, ist Insiderhandel nunmehr strafbar. Daß damit ganze Berufsgruppen wie z. B. amtliche Kursmakler an der Börse oder Anlageberater von Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Ausübung ihrer Tätigkeit auf unzulässige Weise kriminalisiert werden, ist ein Teil der Untersuchung. Ferner wird versucht, die Ursachen und Zusammenhänge für dieses neue «moderne» Strafrecht aufzuzeigen.