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Die Zuordnung von Zinseinnahmen zu den einzelnen Einkünften

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Zinseinnahmen als das Ergebnis einer privaten Vermögensverwaltungstätigkeit sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. 20 III EStG bringt jedoch zum Ausdruck, daß derartige Kapitalvermögenseinkünfte auch zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören können. Über den dafür erforderlichen Zusammenhang schweigt die Vorschrift. Nach welchen Kriterien sind u. a. Bausparguthabenzinsen, Zinsen auf Mietkautionen und Verzugszinsen auf verspätete Mietzinszahlungen den Einkünften der einen oder anderen Einkunftsart zuzurechnen? Dieser Frage geht die Verfasserin nach. Sie berücksichtigt hierbei sowohl die Rechtsansichten in der Literatur als auch die facettenreiche Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit unter Einbeziehung rechtshistorischer Gesichtspunkte.

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1996

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