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Geschichte der Revision im Strafverfahren von 1877 bis zur Gegenwart

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Die Revision war stets Gegenstand kriminalpolitischer Reformdiskussionen. Ihr gegenwärtiger Zustand wird von Wissenschaft und Praxis als unbefriedigend empfunden. Die Arbeit zeigt auf, daß dieser gegenwärtige Zustand das historische Produkt eines kontinuierlichen Verlustes an Prinzipiengebundenheit darstellt, wie sie die Genese des Revisionsrechts noch prägte. Einmal von rechtsstaatlichen Prinzipien losgelöst und unter die Ägide des Revisionszweckdenkens gestellt, erweist sich das Rechtsmittel als brauchbares politisches Machtinstrument im Nationalsozialismus. Unter der Prämisse eines neuen kategorischen Imperativs, so zu handeln, daß sich Auschwitz nicht wiederhole, fordert der Autor eine an der Freiheitssicherung des Bürgers orientierte Wende in der kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Revision.

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1996

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