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The future of EC telecommunications law
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In allen Mitgliedstaaten werden die Errichtung und Nutzung der Fernmeldenetze und die Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen in der Regel unter Gewährung besonderer oder ausschließlicher Rechte einer oder mehreren Fernmeldeorganisationen übertragen. Mit der Zuteilung dieser Rechte, die im Ermessen des Staates liegt, wird über den Zutritt zum Markt für Telekommunikationsdienstleistungen entschieden. Das Werk behandelt die Fragen der Liberalisierung des Telekommunikationssektors, die über eine reine Wettbewerbspolitik hinausgehen.
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1996
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