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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern

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Die Untersuchung behandelt die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Außenstehenden und bürgerlich-rechtlichen Vereinen, insbesondere im Sportbereich. Sowohl Vereinsmitglieder als auch Nichtmitglieder sind auf die Leistungen der Vereine angewiesen und unterliegen deren Körperschaftsgewalt. Gleichzeitig können Vereine von Dritten abhängig sein, wenn diese einen bedeutenden rechtlichen oder finanziellen Einfluss ausüben. Die Arbeit unterscheidet zwischen den Bereichen Vereinsorganisation, Vereinsleistungen und Vereinsgewalt und beleuchtet die Mitwirkungsmöglichkeiten sowie die Rechte und Pflichten Dritter im Kontext der Vereinsautonomie. Es wird festgestellt, dass Vereine sowohl für die Mitwirkung Außenstehender in ihren Organen als auch für externe Einflüsse weitgehend offen sind. Bei einer Monopolstellung sind sie sogar verpflichtet, sich für Außenstehende zu öffnen. Insbesondere staatlich subventionierte Vereine dürfen den Zugang zu ihren Vorteilen nicht ohne triftigen Grund verwehren. In solchen Fällen unterliegen die Vergabeentscheidungen einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung. Diese externe Kontrolle bleibt auch bestehen, wenn Nichtmitglieder sich der Disziplinargewalt des Vereins vertraglich unterwerfen. Ausgezeichnet mit dem Harry Westermann Preis 1996.

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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern, Stefan Edenfeld

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Erscheinungsdatum
1996
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