Privatisierung im Baurecht
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Das Bauordnungsrecht ist vor allem durch die Neufassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vom 18.4.1994 in hohem Maße in Bewegung geraten. Der bayerische Gesetzgeber stellt die vielfältig diskutierte und verfolgte Grundzielsetzung einer verstärkten „Privatisierung“ des Baugenehmigungsverfahrens weit voran. Die bayerischen Reformbestrebungen werden auch in anderen Bundesländern diskutiert. In diesem Sinne kommt den bayerischen Neuregelungen bzw. dem bayerischen Reformvorhaben wesentlich die Rolle eines auch bundesweit relevanten Pilotprojekts zu - ebenso im Hinblick auf die Neuerungen selbst wie im Hinblick auf deren vor allem verfassungsrechtliche Problematik. Diese Problematik ist Gegenstand dieser Neuerscheinung, der ein Rechtsgutachten zugrundeliegt, das im Auftrag der Bayerischen Ingenieurekammer - Bau erstellt wurde.