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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung oder Aufhebungsvertrag

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Wegen der Vielzahl der arbeitsrechtlichen Kündigungsbeschränkungen für den Arbeitgeber hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung oder durch Aufhebungsvereinbarung in der Praxis immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vor allem die erleichterte Zulässigkeit von Befristungsabreden durch das Beschäftigungsförderungsgesetz hat dazu geführt, daß zumindest der 1. Vertrag befristet abgeschlossen wird. Der befristete Arbeitsvertrag wird aber durch Zeitablauf oder bei der Zweckbefristung durch Zweckerreichung beendet, ohne daß es einer Kündigung bedarf (vgl. § 620 Absatz 1 BGB). Die Kündigungsbeschränkungen greifen in diesem Falle nicht ein, da der Arbeitgeber keine Kündigung ausgesprochen hat. Dasselbe gilt für die vertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere die Rechtsprechung hat für die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverhältnisses und den Abschluß von Aufhebungsverträgen zum Schutze der Arbeitnehmer Schranken entwickelt. Der Abschluß von Aufhebungsverträgen kann je nach Gestaltung unterschiedliche sozialrechtliche Folgen haben. Sachlich informiert der Leitfaden sowohl die Verantwortlichen in den Personalabteilungen der Unternehmer, als auch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die aktuelle Gesetzeslage und deren praktische Umsetzung.

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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung oder Aufhebungsvertrag, Horst-Dieter Krasshöfer

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Erscheinungsdatum
1997
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