Die Vorgaben des Eckwertes Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15.06.1990 für die Enteignungen in den Jahren 1945 - 1949
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Die Regelung der durch die Enteignungen auf dem Gebiet der Neuen Bundesländer in den Jahren 1945-1949 entstandenen Vermögensfragen gehört zu den umstrittensten Problemen der Wiedervereinigung. Nach dem gesetzgeberischen Konzept sind die Betroffenen von dem Rückgabegrundsatz ausgeschlossen und werden auf oft als unzureichend empfundene Ausgleichsleistungen verwiesen. Der Autor widmet sich dem Ursprung dieses Themenkomplexes, dem Eckwert Nr. 1 der am 15.06.1990 zwischen den damaligen deutschen Regierungen beschlossenen Gemeinsamen Erklärung mit der bekannten Klausel der «Nichtrückgängigmachung» und «Nichtrevidierbarkeit» der Enteignungen auf «besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage». Untersucht wird die aktuelle Rechtsqualität dieses ursprünglich informellen Abkommens im völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Normengefüge anhand seiner Veränderungen im Verlauf des deutschen Einigungsprozesses.