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Nutzungsüberlassung versus Vermögensveräusserung

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21 I 1 Nr. 1 EStG erfaßt Einkünfte aus der befristeten Überlassung von unbeweglichem Vermögen zur Nutzung. Wirtschaftlicher Gegensatz zur Nutzungsüberlassung ist die endgültige Aufgabe der Vermögenssubstanz durch Veräußerung, die vorbehaltlich des 23 EStG nicht steuerbar ist. Die Abgrenzung erweist sich in der Besteuerungspraxis als problematisch, sobald die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung mit dauerhaften Substanzverlusten verbunden ist. Diesen Grenzbereich untersucht der Verfasser. Er analysiert Rechtsprechung und Literatur und versucht, mögliche Abgrenzungskriterien zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie steuerrechtlich unbeachtlichen Vermögensveräußerungen zu finden. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei Substanzausbeuteverträge, die Bestellung dinglicher Nutzungsrechte sowie Nutzungs- und Vermögensentschädigungen.

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1997

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