Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim
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Die kurz nach der Machtergreifung im März 1933 im gesamten Reich errichteten Sondergerichte für Strafsachen werden meist als typische Ausprägung des nationalsozialistischen Unrechtssystems, häufig in einem Atemzug mit dem Volksgerichtshof genannt. Dennoch liegen bisher kaum detaillierte Untersuchungen über diesen Zweig der Rechtsprechung vor. In der Regel wurden nur einzelne Aspekte oder einzelne Urteile analysiert, oft die zeitgenössische Einschätzung bzw. kriminalpolitische Zielsetzung von »Standgerichten der inneren Front« kritiklos übernommen. Ziel der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit ist die wissenschaftliche Erfassung der Rechtsprechungspraxis des Sondergerichts Mannheim aus juristischer und historischer Sicht. Dahinter verbirgt sich ein bescheidener Ansatz: Vor allem wird es um die Beschreibung der Tätigkeit des Sondergerichts gehen. Eine Aussage über seine Gerichtsqualität oder über die Strafbarkeit des Handelns der beteiligten Richter und Staatsanwälte kann und will die Arbeit nicht liefern: Sensationsgier, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Strafjustiz der Nationalsozialisten immer wieder zu spüren ist, findet keine Befriedigung. Der Darstellung der Einbindung der Sondergerichte in den Justizverwaltungsapparat mit Untersuchung der zentralen Steuerungsmechanismen und der Zuständigkeit unter Beschreibung der strafprozessualen Besonderheiten und Entwicklungen folgt eine Analyse von 486 Verfahrensakten, die nach dem Zufallsprinzip aus dem Gesamtbestand ausgewählt wurden. Die Auseinandersetzung mit den Bemühungen um Verfahrensbeschleunigung drängt aktuelle Bezüge zu den rechtspolitischen Ansätzen und Lösungsversuchen unter dem Stichwort der Entlastung der Rechtspflege auf und liefert deutliche Hinweise auf die Fragwürdigkeit eines neuerlichen Abbaus der Verfahrensrechte des Bürgers.