Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anhand der Ausgestaltung des Datenschutzrechts und der Grundrechtsnormen der Landesverfassungen
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Mit der Anerkennung des «Rechts auf informationelle Selbstbestimmung» im «Volkszählungs-Urteil» vom 15.12.1983 hat das Bundesverfassungsgericht dem Datenschutz Verfassungsrang verliehen. Das Urteil zielt auf die Vorgabe verfassungsrechtlicher Kriterien für datenschutzrechtliche Normen. Leitmotiv ist der individuelle Persönlichkeitsschutz angesichts eines «Wandels von der Industrie- zur Informationsgesellschaft». Mit Verweis auf diese Entwicklung - auch auf inter- und supranationaler Ebene - versucht die Arbeit das Wechselspiel von verfassungsrechtlichem und einfachgesetzlichem Datenschutz zu analysieren: der Dogmatik des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts auf Bundes- und Länderebene werden die rechtspolitischen Grundgedanken des gesetzlichen Datenschutzes gegenübergestellt. Bei der Bewertung der aktuellen Gesetzeslage im Bund sowie in einzelnen Ländern im Hinblick auf einen verfassungsgemäßen Datenschutz kommt die Verfasserin zu unterschiedlichen Ergebnissen.