Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
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Das Bestreben des Staates nach einer möglichst umfassenden Besteuerung führt zu weitreichenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerbürgers im Besteuerungsverfahren. Kann der Staat eine Erfüllung dieser aber erwarten, wenn aufgrund des Legalitätsprinzips eine strafrechtliche Verfolgung der unter Zwang offenbarten Verfehlungen droht? Schutz hiervor soll das Steuergeheimnis für vom Steuerpflichtigen offenbarte Informationen bieten. Ein effektives Steuergeheimnis kann aber in seiner Wirkung nicht auf das Besteuerungsverfahren beschränkt bleiben. Vielmehr muß es sein Anliegen gerade dann verfolgen, wenn strafrechtliche Konsequenzen aus den Preisgaben drohen. In Frage steht hier die Wahrung des aus den Grundrechten fließenden Nemo-tenetur -Grundsatzes, des Verbots des Zwangs zur Selbstbezichtigung. Den Einfluß zu untersuchen, den Steuergeheimnis und Nemo-tenetur -Prinzip auf das (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben, ist Zielsetzung dieser Arbeit.