Steuerumgehung durch die Einschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften
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Auf Sachverhaltsgestaltungen zur Umgehung der inländischen Steuerpflicht durch die Einschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften können mehrere Vorschriften mit unterschiedlichen Rechtsfolgen Anwendung finden: 42 AO als eine für alle Umgehungssachverhalte geltende Norm, die 7 ff. AStG als auf die Einschaltung von Basisgesellschaften zugeschnittenen Normen und 50 d Abs. 1 a EStG als gegen Treaty Shopping gerichtete Vorschrift. Der Rechtsanwender steht vor dem Problem, welche der einschlägigen Normen vorrangig ist. Das Anwendungsverhältnis der in Konkurrenz stehenden Normen wird unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der juristischen Methodenlehre untersucht. Ansätze zur Lösung der Normenkonkurrenzen werden vorgestellt sowie deren Folgen aufgezeigt.