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Die Entwicklung des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs in der DDR

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Das BGB war in der DDR formal noch bis zur Ablösung durch das ZGB von 1976 in Kraft. Die ökonomischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen in der DDR ließen sich jedoch mit dem liberalen und auf die Förderung des Güterumsatzes gerichteten Leitbild des BGB nicht vereinbaren. Schon seit Anfang der 50er Jahre wirkte die Zivilrechtswissenschaft der DDR daher zur Vorbereitung eines «sozialistischen Zivilrechts» auf die inhaltliche Veränderung des fortgeltenden BGB hin. Am Beispiel der dogmatischen Ausgestaltung des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs wird diese Entwicklung des Zivilrechts der DDR nachgezeichnet.

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1997

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