Der Europäische Betriebsrat und der deutsche Wirtschaftsausschuß
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Am 1.11.1996 ist das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) in Kraft getreten. Nach Verabschiedung der zugrunde liegenden Richtlinie ist es damit erstmals gelungen, die territoriale Beschränkung des BetrVG zu überwinden. Diese Arbeit kommentiert das EBRG. Zur Einführung wird der rechtstatsächliche Hintergrund der Arbeitnehmerbeteiligung auf europäischer Ebene dargestellt sowie ein Überblick über die Entwicklungsgeschichte zum Recht des Europäischen Betriebsrats (EBR) gegeben. Der Hauptteil beginnt mit einer Analyse des EBRG. Hierbei finden vor allem Fragen des Anwendungsbereichs, des Errichtungsverfahrens, der Organisation sowie der Rechtsstellung der Mitglieder Berücksichtigung. Sodann werden die Kompetenzen des EBR kraft Gesetzes mit denen des deutschen Wirtschaftsausschusses verglichen. Abschließend werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem EBRG erörtert.