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Die Sittenwidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen in historischer Sicht

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Die Arbeit untersucht die Gesetzgebung und die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen seit der Entstehung des BGB bis in die Gegenwart. Der BGB-Gesetzgeber verzichtete entgegen den Vorschlägen des Erbrechtsredaktors mit Ausnahme der Anfechtung auf eine Regelung der wichtigsten Fälle der Sittenwidrigkeit im Erbrecht, so daß 138 Abs. 1 BGB maßgebend blieb. Zu einschneidenden Veränderungen kam es 1938 durch 48 des Testamentsgesetzes. Seit dieser Zeit verschärfte sich die bis dahin weitgehend liberale Rechtsprechung des Reichsgerichts zum sogenannten «Geliebten-Testament». Diese Verschärfung hielt trotz Aufhebung des 48 des Testamentsgesetzes unter der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis BGHZ 53, 369 von 1970 weiter an. In jüngster Zeit gewinnt die Problematik der sogenannten «Behinderten-Testamente» zunehmend an Bedeutung.

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1997

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