Die objektiven Schranken der Einwilligung im Strafrecht
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Inwieweit kann ein freiverantwortlich Handelnder auf den ihm durch das Strafrecht gewährten staatlichen Schutz verzichten? In welchem Umfang ist umgekehrt der Staat befugt, die vom Betroffenen selbst preisgegebenen Interessen zu dessen eigenem Wohl oder im Interesse Dritter zu schützen? Der Autor untersucht zunächst die verfassungsrechtliche Verankerung der Einwilligung und die von der Verfassung vorgegebenen Schranken einer Einwilligung. Er betrachtet dabei strafgesetzlich normierte Einwilligungsschranken (namentlich § 226a StGB) ebenso wie einwilligungsähnliche Konstellationen, aber auch die Verweigerung einer Einwilligung. Einwilligungsschranken aus dem nichtstrafrechtlichen Teil der Rechtsordnung werden im Spannungsfeld von einheitlicher Rechtsordnung und spezifischer Strafrechtswidrigkeit dargestellt. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es bei der Beschränkung der individuellen Handlungsfreiheit durch den Gesetzgeber, der die Grundentscheidung trifft, und den Strafrechtsanwender, der im Einzelfall die gesetzliche Vorgabe vollendet? Detlev Sternberg-Lieben untersucht hierbei auch die für die Strafgesetzgebung entscheidenden materiellen verfassungsrechtlichen Maximen und die Beschränkung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte, die sich aus der grundgesetzlichen Stellung des Gesetzgebers ergibt.