Die Auswahl der Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
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Die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden in einem weitgehend formlosen Verfahren von den nationalen Regierungen ausgewählt. Teile der Literatur und das Europäische Parlament sehen die Regelung des Art. 167 EGV als unzureichend an. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Entwicklung eines verfassungstheoretisch, europarechtlich und rechtsvergleichend umfassend begründeten Reformvorschlags. Ausgehend von der Stellung und Funktion des Europäischen Gerichtshofs als supranationales Verfassungsgericht lassen sich Anforderungen an das Auswahlverfahren ermitteln. Die bisherigen Regelungen und die Auswahlpraxis genügen diesen Anforderungen nicht. Ein Vergleich mit den Auswahlverfahren der westeuropäischen Verfassungsgerichte und des Supreme Court der USA liefert Ansatzpunkte für Änderungsvorschläge auf europäischer und nationaler Ebene.