Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
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Während Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ursprünglich nur in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs vorgesehen waren, sind sie in den letzten Jahren in nahezu alle Kommunalverfassungen der Bundesrepublik eingefügt worden. Diese plebiszitären Elemente auf kommunaler Ebene werfen eine Reihe rechtlicher Fragen auf, die nicht zuletzt aus der Notwendigkeit resultieren, sie mit dem überkommenen Instrumentarium des kommunalen Verfassungssystems zu harmonisieren. Der Autor geht dem am Beispiel des § 26 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung nach. Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene widmet er sich der formellen und materiellen Zulässigkeit von Bürgerbegehren, Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid sowie allen Aspekten des Rechtsschutzes, denen in der Praxis besondere Bedeutung zukommt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auf vergleichbare Bestimmungen anderer Bundesländer weitgehend übertragbar und können so der verfassungsrechtlichen und -politischen Diskussion um direktdemokratische Elemente zahlreiche neue Impulse geben. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit der kommunalwirtschaftlichen Prämie 1997 der Stiftung der Deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften.