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Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht

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Die materielle Präklusion wird zunehmend zum Standardinstrument im Raumverwaltungsrecht, insbesondere im Planfeststellungsrecht und teilweise im Baugenehmigungsverfahren. Dies führt zu einer vertieften Untersuchung ihrer dogmatischen Grundlagen sowie der verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Die Autoren entwickeln das Konzept der kooperativen Sachverhaltsermittlung als dogmatisches Fundament der Präklusion und definieren ihre Wirkung als Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher Hinsicht. Es wird erörtert, welche Inhalte ausschluss hindernde Einwendungen haben müssen, insbesondere bei Einwendungen von enteignungsbetroffenen Eigentümern und Angrenzern im Baugenehmigungsverfahren. Verfassungsrechtlich lässt sich die Präklusion durch das Gebot institutioneller Rücksichtnahme und den Grundsatz des ausgewogenen Rechtsschutzes rechtfertigen, was eine Einzeluntersuchung der Verfahrenszusammenhänge erfordert. Die Autoren bejahen die Frage, ob der Einwendungsausschluss auch EG-rechtlich begründete Abwehransprüche erfasst, gestützt auf eine Analyse der EuGH-Entscheidung „Peterbroeck“. Zudem wird das Problem erörtert, ob Abwehransprüche aus materiellem Bundesrecht durch Landesrecht präkludiert sein können. Abschließend wird das neuartige Rechtsinstitut der Behördenpräklusion und dessen potenzielle Anwendungsfälle untersucht.

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Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht, Hans Christian Röhl

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Erscheinungsdatum
1997
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(Paperback)
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