Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft
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Manfred Friedrich behandelt die Geschichte der Staatsrechtswissenschaft in Deutschland von ihren Anfängen im Konfessionellen Zeitalter bis zur NS-Periode. Das primäre Interesse gilt den allgemeinen Entwicklungsfragen und -linien der Disziplin, nicht der näheren dogmenhistorischen Untersuchung einzelner staatsrechtlicher Begriffe und Doktrinen. Die Fachdisziplingeschichte des Staatsrechts in Deutschland ist jedoch kein autonomer Wissenschaftsprozeß. Sondern sie ist wie mit der allgemeinen geistigen noch mehr mit der politischen und vorab mit der Verfassungsgeschichte verflochten. Der Autor versteht sie erklärtermaßen auch als einen Teil der neueren deutschen Verfassungsgeschichte, seine Arbeit wünscht die Reflexion auf die verfassungsgeschichtlichen Lagen und Probleme zu bereichern und zu vertiefen. Die umfassende Darstellung schließt beim Mangel an Gesamtdarstellungen des Gegenstandes eine Lücke in der rechtshistorischen und rechtswissenschaftlichen Forschung.