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Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen

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Der Autor untersucht die Zulässigkeit sog. qualitativer Besetzungsregelungen, nach denen auf bestimmten Arbeitsplätzen nur Arbeitnehmer mit einem bestimmten Qualifikationsniveau beschäftigt werden dürfen. Kennzeichnend für diese Bestimmungen ist, daß die geforderte Qualifikation in der Regel zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit nicht benötigt wird. Insoweit dienen die Bestimmungen primär dem Schutz des Besitzstandes von Facharbeitern, deren Qualifikation durch die zunehmende Technisierung überflüssig geworden ist. Der Verfasser zeigt zuerst die möglichen weiteren Zielsetzungen qualitativer Besetzungsregelungen auf. Anschließend wird die rechtliche Zulässigkeit der Besetzungsregelungen getrennt nach ihren Zielsetzungen untersucht. Im Rahmen der Untersuchung ermittelt der Verfasser zuerst die Grenzen der Tarifautonomie. Dabei werden wesentliche Erkenntnisse für die Begrenzung der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG und das Tarifvertragsgesetz gewonnen. Nachfolgend wird erörtert, ob sich eine Restriktion der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis auch aus ungeschriebenen Rechtsbegriffen herleiten läßt. Die gefundenen Ergebnisse werden anschließend für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit qualitativer Besetzungsregelungen fruchtbar gemacht. Daneben konzentriert sich Schleusener auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Hinblick auf die Grundrechte der den Normen des Tarifvertrages unterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erörtert werden in diesem Zusammenhang Art. 12, 14 und 3 GG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Art. 12 GG. Dabei wird herausgearbeitet, daß Besetzungsregelungen - entgegen vielfältigen Stimmen in der Literatur und Rechtsprechung - nicht pauschal als Berufsausübungsregelungen gelten können. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise. Unter Berücksichtigung dessen können sich qualitative Besetzungsregelungen gegenüber den Arbeitnehmern sowohl als Beeinträchtigung der freien Wahl des Arbeitsplatzes als auch als subjektive Berufswahlregelung und gegenüber den Arbeitgebern als Berufsausübungsregelungen darstellen. Nach ausführlicher Auseinandersetzung insbesondere mit der bislang noch nicht geklärten Frage, welche Anforderungen an Eingriffe in die freie Wahl des Arbeitsplatzes zu stellen sind, gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß qualitative Besetzungsregelungen grundsätzlich wegen Verstoßes gegen Art. 12 und 3 GG verfassungswidrig sind, im Hinblick auf Art. 14 GG aber keinen Bedenken unterliegen.

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1997

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