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Der Hexerei verdächtig

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Der Fall der Penzliner Bürgerin Benigna Schultzen ist das einzigartige Zeugnis eines Inquisitionsverfahrens, in dem eine Beklagte in die Revision ging: Der Penzliner Stadtrichter hatte die Folter entgegen den Vorschriften ausdehnen und wiederholen lassen, so daß das erpreßte Geständnis für ungültig erklärt werden mußte. Nach einem Schlaganfall konnte kein weiteres Geständnis erzwungen werden, statt dessen ließ man Benigna Schultzen frei und verwies sie des Landes. Zu dem von Benigna Schultzen angestreben Revisionsverfahren kam es ab 1708, als sie nach Penzlin zurückgekehrt war. So erstreckt sich der Prozeß gegen Benigna Schultzen in Sachen Zauberei über einen Zeitraum von zwölf Jahren (1699-1711) und endet mit einem Schutzbrief des Herzogs, der ihr sogar den landesweiten Zugang zu Beichte und Abendmahl sicherte. Die vorliegende kommentierte Edition dokumentiert und erschließt diesen ungewöhnlichen Fall mecklenburgischer und europäischer Hexenverfolgung um 1700 mit vielfältigen Quellen- und Aktenmaterialien. So treten die stadt-, standes- und landespolitischen Hintergründe lebendig hervor und erlauben einen umfassenden Einblick in die Lokal-, Sozial-, Rechts- und Mentalitätsgeschichte an der Schwelle zum 18. Jahrhundert: Noch ringen mittelalterlicher Magieverdacht und aufgeklärtes Aberglaubensverdikt um die geistige Vorherrschaft.

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Der Hexerei verdächtig, Gerda Riedl

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Erscheinungsdatum
1998
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