Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG
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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EG ist ein Marktbereich, in den in großem Umfang politisch lenkend eingegriffen wird. Der EG-Vertrag bestimmt die wesentlichen Ziele und Handlungsmaxime, auf denen die eigentlichen Entscheidungen, die durch das sekundärrechtliche Instrumentarium umgesetzt werden, basieren. In der vorliegenden Abhandlung stellt der Autor zunächst das Geflecht und das Zusammenwirken der Normen, mit denen der Rechtsanwender bei der GAP konfrontiert ist, allgemein dar und geht dabei auch auf das Verhältnis des europäischen zum deutschen Recht ein. Wegen der Bedeutung des durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Subsidiaritätsprinzips wird diesem Verhältnis besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In einem zweiten Schritt wird am Beispiel der Milchmarktordnung die konkrete Funktionsweise der GAP dargestellt. Da die Milchmarktordnung als exemplarisch für alle Produktmarktordnungen bezeichnet werden kann und in ihrem Rahmen in wohl stärkstem Maße zum Zweck der Bekämpfung der Überschußerzeugung eingegriffen worden ist, ist schließlich in einem eigenen Kapitel dieser Realität der GAP nachgegangen worden. Den größten Umfang nehmen in diesem Zusammenhang die Untersuchung der Milchquotenregelung und hierbei die umfangreichen Probleme der sogenannten Nichtvermarkterfälle ein.
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