Zensur im Namen des Herrn
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„Gotteslästerung“ war jahrhundertelang eines der zentralen Argumente, mit dem die Herrschenden den „umstürzlerischen, zersetzenden Geist der Zeit“ (Kurt Tucholsky) bekämpften. Seit dem 19. Jahrhundert wird die religiös begründeten Zensur sogar durch einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch geregelt. Viele namhafte Künstler und politische Aktivisten standen während des Kaiserreiches und der Weimarer Republik vor Gericht, eine ganze Reihe von ihnen saß wegen „Gotteslästerung“ im Gefängnis. Auch in der Bundesrepublik werden Jahr für Jahr einige Dutzend Verfahren nach jenem § 166 StGB eingeleitet. Betroffen sind potentiell alle, die sich zu kritisch oder zu frech über Gott und seine irdischen Statthalter äußern; getroffen hat es in den letzten Jahren vor allem alternative Zeitschriften, kirchenkritische Initiativen und avantgardistische KünstlerInnen, aber auch bekanntere „Lästermäuler“ wie Walter Moers oder Manfred Deix, die taz oder Titanic. Nachdem es zu Beginn der 90er Jahre so aussah, als würde die obskure Bestimmung an Altersschwäche eingehen, läßt sich seit kurzem sogar wieder eine Verschärfung der Situation feststellen. Die Aufsätze in Zensur im Namen des Herren stellen die Geschichte des Zensurparagraphen dar, analysieren seine politische Funktion und dokumentieren Fälle aus den letzten Jahrzehnten.