Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
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In der Praxis herrscht heute nach wie vor Unklarheit über die Abgrenzung gefahrenabwehrender Maßnahmen der Polizei von strafverfolgenden Maßnahmen der Polizei. Auch ist man sich nicht einig darüber, ob ein und dieselbe Maßnahme gleichzeitig gefahrenabwehrenden, also präventiven, sowie strafverfolgenden, also repressiven, Charakter haben könnten. Diese Frage ist nicht nur akademischer Natur, da von der Einordnung der polizeilichen Maßnahme die Ermächtigungsgrundlage und damit die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns abhängt. Der Verfasser hat sich zum Ziel gesetzt, nach Abgrenzung der Doppelfunktion von anderen Problemen des polizeilichen Doppelauftrags in die Aufgaben der Polizei einzuführen. Weiterhin soll vorgestellt werden, welche Kriterien für die Einordnung doppelfunktionaler Maßnahmen entscheidend sind und wie der Rechtsweg zu bestimmen ist.