Die Abbildung von Fremdeinfluß im Abhängigkeitsbericht
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Jüngste empirische Untersuchungen heben eine Präventivfunktion des Abhängigkeitsberichts hervor und lassen Zweifel an seiner Zweckmäßigkeit einer zunehmend positiveren Beurteilung weichen. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, daß der Verweis auf die Ergebnisse empirischer Untersuchungen, insbesondere die These einer Vorfeldwirkung, nicht überzeugt und entgegen dem derzeitigen Diskussionsstand in der gesellschaftsrechtlichen Literatur nicht zum Anlaß genommen werden kann, die Geeignetheit der bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Abhängigkeitsbericht und deren Auslegung als erwiesen zu betrachten. Diese unter Zugrundelegung der Beurteilungskriterien einer ökonomischen Analyse des Rechts zu hinterfragen und damit zugleich eine ökonomische Betrachtung der bislang im wesentlichen von juristischer Seite geführten Diskussion gegenüberzustellen, ist Zielsetzung der vorliegenden Arbeit. Zu diesem Zweck erfolgt, ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung im Gesellschaftsrecht, eine ökonomische Beurteilung, die sich auf drei Problemkreise konzentriert: Den Abhängigkeitstatbestand als Auslöser der Berichtspflicht, die Bewertung der Konsequenzen von Fremdeinflußnahmen und den berichts- und prüfungspflichtigen Personenkreis im Spannungsfeld zwischen Pflichterfüllung und ökonomischen Eigeninteressen. Aus einer ökonomischen Analyse werden Anknüpfungspunkte für eine verbesserte Abbildung von Fremdeinflußnahmen im Abhängigkeitsbericht gewonnen. Diese reichen von einer Erweiterung des Abhängigkeitstatbestands über Veränderungen der bisherigen Konzeption zur Bewertung der Auswirkungen von Fremdeinflußnahmen hin zu Verbesserungsvorschlägen zur anreizverträglicheren Aufgabenverteilung bei der Erstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts.