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Die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit als Aufgabe des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den Umfang der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Art. 24 der Charta zugewiesenen Aufgabe zu bestimmen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Vor dem Hintergrund der seit 1990 wiedergewonnenen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates steht dabei die juristisch und politisch umstrittene Frage im Zentrum, ob es zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, angesichts extremen menschlichen Leidens, das durch innerstaatliche Konflikte wie etwa in Somalia, Ruanda oder Angola verursacht wurde, tätig zu werden. Die Untersuchung basiert auf einer umfassenden Darstellung und Auswertung der relevanten Praxis des Sicherheitsrates. Diese führt zu der Feststellung, daß der Sicherheitsrat der Auffassung ist, die Wahrung des Weltfriedens erfordere sein Tätigwerden zur Verhinderung sowohl zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte als auch extremen menschlichen Leidens, das durch andere Konfliktsituationen hervorgerufen wurde. Dieses Verständnis des Art. 24 der Charta wird unter Anwendung der völkerrechtlichen Auslegungsmethoden kritisch hinterfragt. Dabei gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß es in der Tat zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, extremes menschliches Leiden zu verhindern, gleichgültig ob es seine Ursache in zwischen- oder innerstaatlichen Konflikten hat.

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1998

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