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Grundschuldbestellung und Übernahme der persönlichen Haftung

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Der Autor untersucht eine gängige Klauselgestaltung in banküblichen Grundschuldbestellungsurkunden. Wer als Sicherheit für einen Kredit eine Grundschuld bestellt, muß regelmäßig auch die persönliche Haftung für einen Betrag in Höhe der Grundschuld übernehmen und sich der Zwangsvollstreckung sowohl in sein dingliches als auch in sein sonstiges Vermögen unterwerfen. Die Zulässigkeit eines solchen Sicherungspakets ist unter dem Blickwinkel des AGB-Gesetzes problematisch. So wird eine Übernahme der persönlichen Haftung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets als abstraktes Schuldversprechen verstanden. Aufgrund der damit verbundenen und bezweckten Umkehr der Beweislast führt dies zu einem Verstoß gegen § 11 Nr. 15 AGBG (Verbot der Beweislaständerung zum Nachteil des anderen Vertragsteils). Einige Fallkonstellationen stehen darüber hinaus in Widerspruch zu § 9 AGBG (unangemessene Benachteiligung). Marburger kommt zu dem Ergebnis, daß die Übernahme der persönlichen Haftung im Sinne eines abstrakten Schuldversprechens nur individualvertraglich vereinbart werden kann. Gegen die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in dingliches und sonstiges Vermögen bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

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1998

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