Die Entfernung von Kraftfahrzeugen als Maßnahme staatlicher Gefahrenabwehr
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Die Untersuchung verfolgt das Ziel, das Phänomen Entfernungs- bzw. Abschleppmaßnahme mit all seinen Detail- und Randfragen systematisch darzustellen und anhand dieser Darstellung auftauchende dogmatische Streitfragen von allgemeiner Bedeutung einer Klärung zuzuführen. Die wissenschaftliche Diskussion zur rechtlichen Qualifikation des „Abschleppens“ von Kraftfahrzeugen leidet überwiegend an einer zu verengten Betrachtungsweise und mangelnder Differenzierung. Dem wirkt der Autor entgegen, indem zunächst die Rechtsgrundlagen für Entfernungsmaßnahmen dargestellt und voneinander abgegrenzt werden. Dabei gelangt Schieferdecker zu dem Ergebnis, daß die durch Verkehrszeichen zum Ausdruck gebrachten Wegfahrgebote der individuellen Bekanntgabe bedürfen und daß, von Ausnahmen abgesehen, weder die straßenverkehrsrechtlichen Befugnisse noch die Sicherstellungsvorschriften polizeiliche Entfernungsgebote zu legitimieren vermögen. Vielmehr kommen zum Beispiel straßen- und abfallrechtliche Befugnisse und subsidiär die polizeirechtliche Generalklausel zur Anwendung. Anschließend werden die Möglichkeiten der zwangsweisen Durchsetzung und insbesondere der Anwendungsbereich der Ersatzvornahme und der unmittelbaren Ausführung (sofortiger Vollzug) erörtert. Dabei wird im Zusammenhang mit der Beendigung von Verstößen gegen Verkehrszeichen aufgezeigt, daß solche Maßnahmen nur zum Teil als Ersatzvornahme, ausnahmslos jedoch als unmittelbare Ausführung qualifiziert werden können. Schließlich wird die Entfernungsmaßnahme von der oftmals anschließenden Verwahrung abgegrenzt und deren rechtliche Grundlage dargestellt. Im folgenden widmet sich der Autor vertiefend den Fragen der Verantwortlichkeit, der Störerauswahl und der Verhältnismäßigkeit. Die Problematik der rechtlichen Qualifikation findet ihr Spiegelbild auf der Kostenseite. Ausführlich werden auch hier die jeweils in Frage kommenden Kostenersatztatbestände und Zurückbehaltungsrechte untersucht, wobei die entsprechende Anwendung der §§ 273, 689, 693 BGB verworfen und für die Verwahrungsphase die Erhebung einer Verwaltungsgebühr als Lösung angeboten wird. Besondere Beachtung widmet Schieferdecker der Rechtsstellung und Funktion privater Unternehmer bei der Verwahrung und Zurückbehaltung von Fahrzeugen und bei der Geltendmachung der öffentlich-rechtlichen Kostenforderungen. Der Schlußteil ist neben Rechtsschutzfragen den Möglichkeiten einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung gewidmet, wobei die nach der Entscheidung BGHZ 121, 161 offen gebliebenen Fragen im Sinne einer umfassenden Staatshaftung für das Handeln von Abschleppunternehmern beantwortet werden.