
Parameter
Mehr zum Buch
Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozeßhandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Präklusion nach 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf.
Buchkauf
Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO, Patrick Kühnemund
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1998
Lieferung
Zahlungsmethoden
Keiner hat bisher bewertet.