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Der Vollzug europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes

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Das EG-Umweltrecht enthält zahlreiche Vorgaben nicht nur für den nationalen Gesetzgeber, sondern auch für die mitgliedstaatlichen Behörden, die mit dem Vollzug betraut sind. Daß die tatsächliche Anwendung europarechtlicher Umweltstandards vor Ort keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden darf, zeigt nicht zuletzt eine Reihe von aktuellen Veröffentlichungen, in denen meist jedoch nur unsubstantiiert Vollzugsdefizite beklagt wurden. Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben, steht daher die tatsächliche Verwaltungspraxis im Mittelpunkt der Untersuchung. Behörden und Umweltschutzverbände in Deutschland wurden konkret danach befragt, wie sie selbst den Vollzug europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes angehen und wie sie bestimmte Probleme einschätzen. Es zeigt sich, daß die Vollzugssituation durch das Schlagwort vom Vollzugsdefizit kaum ausreichend charakterisiert werden kann. Die Ergebnisse machen vielmehr deutlich, daß behördliches Handeln nicht isoliert zu sehen ist, sondern unter dem Einfluß des zu vollziehenden rechtlichen Programms sowie den anderen am Vollzug beteiligten Akteuren, insbesondere den Adressaten, betroffenen Bürgern oder Interessenvertretern steht. Die Untersuchung, die sowohl für Wissenschaftler als auch für Praktiker von Interesse sein dürfte, legt eklatante, häufig strukturell angelegte Vollzugsmängel im Bereich des EG-Umweltrechts offen und setzt sich mit Lösungsansätzen auseinander, die in der Literatur vorgebracht wurden.

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1998

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