Aspekte des Nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht
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Durch den grundlegenden Beschluß des BGH zur Frage der Verwertbarkeit einer ohne Belehrung erfolgten Beschuldigtenvernehmung ist die Diskussion um Wesen und Anwendungsbereich des nemo tenetur-Grundsatzes wieder entfacht worden. Ein neuer Problemschwerpunkt hat sich dabei infolge einer zunehmenden Verlagerung polizeilicher Ermittlungen auf verdeckte Informationserhebungsmethoden ergeben. Der Autor nimmt dies zum Anlaß, die unterschiedlichen Ansätze zur Inhaltsbestimmung des nemo tenetur-Prinzips einer grundlegenden Revision zu unterziehen. Im ersten Teil werden die Schwächen verfassungsrechtlicher Begründungsmodelle des nemo tenetur-Grundsatzes aufgezeigt. Der Verfasser legt dar, warum diese nicht geeignet sind, zur Lösung konkreter Einzelfragen beizutragen. Dreh- und Angelpunkt einer widerspruchsfreien Inhaltsbestimmung kann nur eine funktionale Interpretation des Grundsatzes sein. Im zweiten Teil werden unter Berücksichtigung kommunikationstheoretischer Modelle auf der einen und formaler Konzeptionen auf der anderen Seite die Grundlagen für eine funktionale, prozeßzielorientierte Auslegung gelegt. Im letzten Teil wird anhand einzelner Problemkreise auf Inhalt bzw. Grenzen der Aussage- und Mitwirkungsfreiheit eingegangen. Der Autor erörtert Fragen der Strafzumessung, Beweiswürdigung und -verwertung und zeigt die besonderen Anforderungen auf, die an eine Beweiserhebung durch Sachverständige oder private Dritte zu stellen sind.