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Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, ein dem Steuerbilanzrecht vorgegebenes Grundprinzip?

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  • 219 Seiten
  • 8 Lesestunden

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Das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip, nämlich die in 5 Abs. 1 EStG festgelegte Übernahme der Handelsbilanz für Zwecke der Steuerbilanzierung ist nach wie vor ein aktuelles Thema des Steuerbilanzrechtes. Gleichwohl scheint der bisherige methodische Ansatz fragwürdig. Das von der heutigen Literatur als Grundprinzip bezeichnete Maßgeblichkeitsprinzip gilt es auf den steuerrechtlichen Ursprung zurückzuführen. Es soll nach steuerrechtlichen Prinzipien ausgelegt werden. Hierbei gilt es die Gesetzgebungsgeschichte und v. a. die vorkonstitutionelle Literatur und Rechtsprechung sowie die Entwicklung der Steuerrechtswissenschaft zu berücksichtigen. Daran wird gezeigt, daß es ein vorkonstitutionelles Steuerrechtssystem nicht gibt, welches in das EStG 1955 hätte übernommen werden können.

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Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, ein dem Steuerbilanzrecht vorgegebenes Grundprinzip?, Franc Pfahl

Sprache
Erscheinungsdatum
1999
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(Paperback)
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Titel
Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, ein dem Steuerbilanzrecht vorgegebenes Grundprinzip?
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Franc Pfahl
Erscheinungsdatum
1999
Einband
Paperback
Seitenzahl
219
ISBN10
363133446X
ISBN13
9783631334461
Reihe
Beschreibung
Das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip, nämlich die in 5 Abs. 1 EStG festgelegte Übernahme der Handelsbilanz für Zwecke der Steuerbilanzierung ist nach wie vor ein aktuelles Thema des Steuerbilanzrechtes. Gleichwohl scheint der bisherige methodische Ansatz fragwürdig. Das von der heutigen Literatur als Grundprinzip bezeichnete Maßgeblichkeitsprinzip gilt es auf den steuerrechtlichen Ursprung zurückzuführen. Es soll nach steuerrechtlichen Prinzipien ausgelegt werden. Hierbei gilt es die Gesetzgebungsgeschichte und v. a. die vorkonstitutionelle Literatur und Rechtsprechung sowie die Entwicklung der Steuerrechtswissenschaft zu berücksichtigen. Daran wird gezeigt, daß es ein vorkonstitutionelles Steuerrechtssystem nicht gibt, welches in das EStG 1955 hätte übernommen werden können.