Handbuch des Eheschließungsrechts
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Das Handbuch behandelt das durch das Eheschließungsrechtsgesetz mit Wirkung vom 1. Juli 1998 neu geordnete Recht der Eheschließung: die Voraussetzungen der Eheschließung, die Heilung und die Auflösung fehlerhafter Ehen sowie die Eheschließung mit und zwischen Ausländern. Mit dem neuen - nunmehr wieder im BGB geregelten - Recht ging eine Zuständigkeitsverlagerung von den Vormundschaftsgerichten auf die Familiengerichte einher; an die Stelle der Staatsanwaltschaft ist in Ehesachen die zuständige Verwaltungsbehörde getreten. Das Handbuch bietet eine praxisorientierte Arbeitshilfe beim Umgang mit dem neuen Recht: Die geltenden materiellen wie formellen Eheschließungserfordernisse, die grundlegend umgestalteten Rechtsfolgen fehlerhaft geschlossener Ehen sowie das internationale Eheschließungsrecht und die für Ausländer geltenden Befreiungsregeln werden übersichtlich und detailliert erläutert. Der systematische Aufbau garantiert dem Leser eine zielsichere Handhabung des Werks. Eine Zusammenstellung der Materialien erleichtert den vertiefenden Zugriff auf die Gesetzesmotive. Wagenitz/Bornhofen wenden sich an alle, die das neue Eheschließungsrecht anzuwenden haben: neben den Standesbeamten also Richter und Rechtspfleger - künftig auch bei den Familiengerichten -, Anwälte und die mit Befreiungs- und Eheaufhebungsverfahren befaßten Verwaltungsbehörden.