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Das Verfassungsgericht der Republik Ungarn

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Das Verfassungsgericht ist sowohl ein Gericht sui generis als auch ein Verfassungsorgan sui generis. Als bedeutsamster Faktor der Rechtsentwicklung bildet es gegenüber dem Parlament bzw. der Exekutive häufig das einzige ausgleichende Gegengewicht im Konzert der Staatsgewalten. Die Funktion als Ersatzgesetz- und Ersatzverfassungsgeber wird durch den kontinuierlichen Übergang von einem kommunistischen Einparteienstaat zur rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Demokratie verstärkt. Das Gericht kann nicht mehr ohne erhebliche Abstriche der dritten Säule der traditionellen Gewaltentrias, der ordentlichen Rechtsprechung, zugeordnet werden. Zwar übt es im Kern materiell Rechtsprechung, aber institutionell nimmt es zugleich die Aufgaben einer eigenständigen, vierten Gewalt wahr.

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1998

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