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Die materielle Präklusion im Fachplanungsrecht
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Die materielle Präklusion ist heute ein geläufiges Institut des Verwaltungs- und des Verwaltungsprozeßrechts. Der Verfasser untersucht beispielhaft anhand § 17 Abs.4 FStrG die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der materiellen Präklusion im Fachplanungsrecht. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG werden die wesentlichen verfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen der Präklusion des bloßen Anlagennachbarn und der des Enteignungsbetroffenen sowie die hieraus zu ziehenden Schlußfolgerungen entwickelt. Für die festgestellen Defizite in Gesetz und Verwaltungspraxis werden Alternativen dargestellt. Der Verfasser geht auch auf die gemeinschaftsrechtliche Problematik der deutschen Präklusionsregeln ein.
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1998
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