Das "Prinzip Verantwortung" als verfassungsstaatliches Rechtsprinzip
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Mit seinem »Prinzip Verantwortung« formuliert der Philosoph Hans Jonas eine Antwort auf die Gefahren der modernen technisch-wissenschaftlichen Entwicklung, auf deren Herausforderungen jede »klassische Ethik« nur unzureichende Antworten bietet. Das Werk erschließt den Entwurf der Verantwortungsethik von Jonas als Stück praktischer Philosophie und macht ihn der Verfassungstheorie und Staatsrechtslehre zugänglich. In einer Auseinandersetzung mit »klassischen« ethischen Ansätzen erläutert der Verfasser zunächst die philosophisch-theoretische Fundierung der Verantwortungsethik und begegnet der Kritik, die sich aus Sicht insbesondere der Transzendentalpragmatik an der ethisch-metaphysischen Grundstruktur der Argumentation von Jonas entzündet. Aus dem so gewonnenen Begriff der Verantwortung wird dann ein »verfassungsstaatliches Rechtsprinzip« hergeleitet. Dabei versteht der Verfasser Verantwortung als Schlüssel zu einer neu-orientierten Staatstheorie, die sich nicht nur mit der Verankerung der Verantwortungsethik im Verfassungsrecht beschäftigt, sondern gleichfalls eine Theorie der politischen Verantwortung enthält und ebenso den Begriff der Bürgerverantwortung im Verfassungsstaat beeinflußt.