Die Entstehung des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921
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Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 ist bis heute in Kraft. Es regelt die zivilrechtliche Seite der religiösen Erziehung und betrifft vor allem die Wahl der Konfession durch die Eltern. Die Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes. Sie geht vor allem auf die rechtliche Entwicklung ein. Berücksichtigt werden auch andere Gesichtspunkte, etwa die konfessionellen Spannungen während des Kulturkampfes. Das Recht der religiösen Erziehung war Ende des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Im Lauf der Jahre zwischen der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Erlaß des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung wurden zahlreiche Vorschläge erörtert und mehrere Gesetzesinitiativen in den Reichstag eingebracht. Ein Reichsgesetz wurde zunächst nicht erlassen. Erst die veränderten Verhältnisse der Weimarer Republik ermöglichten die einheitliche Regelung der religiösen Erziehung.