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Deutsches Pflegeversicherungsrecht versus Europarecht?

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Die Entscheidung des EuGH vom 5. März 1998 (Molenaar) hat die Vereinbarkeit der deutschen Pflegeversicherung (SGB XI) mit der europarechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 48 ff. EGV) in Frage gestellt. Dieses Werk belegt, daß das Exportverbot für das Pflegegeld in § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI europäischem Recht widerspricht. Im ersten Teil seines Werkes untersucht der Verfasser zunächst, ob die Ausformung der Pflegeversicherung im Bereich der Leistungsgewährung gegen das auf Art. 48 ff. EGV beruhende Koordinationsrecht der EG verstößt. Es zeigt sich: Die auf die Pflegeversicherung anwendbaren Normen über Leistungen bei Krankheit gebieten eine Zahlung des Pflegegeldes auch dann, wenn der Leistungsempfänger sich im europäischen Ausland aufhält. Darüber hinaus widerspricht die Ausformung der deutschen Pflegeversicherung – wie der Verfasser anschließend verdeutlicht – den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, indem sie ausländische EG-Bürger gegenüber inländischen mittelbar diskriminiert. Ausführungen zu den erforderlichen Rechtsanpassungen runden das Werk ab.

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1998

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