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Die Entwicklung des Verbots der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sozialrecht

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Die Erwerbsbezogenheit sowie die Struktur des Rentenrechts hat vor allem für Frauen nachteilige Folgen hinsichtlich der sozialen Sicherheit im Alter. Ein Versuch, Benachteiligungen auszugleichen, ist das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts, das ungerechtfertigte Maßnahmen und Regelungen verbietet, die zwar geschlechtsneutral formuliert sind, faktisch jedoch ein Geschlecht überproportional negativ erfassen. In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts ein geeignetes Mittel darstellt, in tatsächlicher Hinsicht die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern anzugleichen. Nach Abs. 4 der Richtlinie 79/7 EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet, den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter zu beachten und zuwiderlaufende Gesetze aufzuheben. Daneben stellte sich die Frage nach Existenz und Inhalt eines Verbots der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts im deutschen Verfassungsrecht, da das Gemeinschaftsrecht nur für einen Teil der sozialrechtlichen Fallgestaltungen Anwendung findet. Letztendlich wird die Frage beantwortet, ob Art und Umfang des Verbots der mittelbaren Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht und deutschen Verfassungsrecht überhaupt dazu beitragen, die geschlechtsspezifischen Wirkungen sozialrechtlicher Normen in den Entscheidungsprozeß mit einzubeziehen.

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Die Entwicklung des Verbots der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sozialrecht, Ines Kalisch

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Erscheinungsdatum
1999
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