Einstweiliger Rechtsschutz im spanischen und deutschen Zivilprozeß
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Der einstweilige Rechtsschutz gehört zu den in der Praxis bedeutsamsten Formen der Rechtsverfolgung. Aufgabe von Wissenschaft und Praxis muß es sein, bei dieser nur vorläufigen, kursorischen Art des Rechtsschutzes die widerstreitenden Interessen von Antragsteller und Gegner - effektiver Rechtsschutz und Schutz vor unberechtigter Inanspruchnahme - zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Ziel dieser Arbeit ist es, den kaum bekannten zivilen Eilrechtsschutz in Spanien detailliert und praxisnah darzustellen und unter den Aspekten »Effektivität und Interessenausgleich« zu untersuchen. Durch den Vergleich mit der deutschen Lösung sollen sich ein tieferes Verständnis der Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie Anregungen für Verbesserungen ergeben. Das reformbedürftige spanische Recht läßt, eher konservativ und sehr um den Schutz des Antragsgegners bemüht, Arrest oder einstweilige Verfügungen nur in engem Zusammenhang mit der entsprechenden Hauptsacheklage und gegen hohe Sicherheiten ergehen. Verfügungen mit befriedigender Wirkung bleiben seltene Ausnahmen, und endgültige Entscheidungen per Eilmaßnahme sind gänzlich unmöglich. Die vornehmlich an Effektivitätsgesichtspunkten orientierte Entwicklung im deutschen Recht mit weitreichenden Befriedigungswirkungen bis hin zum völligen Hauptsacheersatz im Wettbewerbsrecht steht im krassen Gegensatz hierzu. Allein in den jüngeren spanischen Gesetzen zum gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht findet durch zunehmend modernere Tendenzen eine Annäherung statt. Insgesamt liefert der Blick auf das spanische Recht zwar keine Patentlösungen für das deutsche Recht, er kann jedoch in manchen Bereichen vor Übertreibungen bewahren. Dem Praktiker gewährt die Arbeit einen profunden Einblick in das spanische Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Dem interessierten deutschen wie spanischen Juristen dürfte sie als Quelle für Denkanstöße in dieser bedeutsamen Materie dienen.