Die Rezeption des lombardischen Lehensrechts und sein Einfluß auf das mittelalterliche Lehenswesen
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Die Frage des lombardischen Lehensrechts wurde in der bisherigen Forschung nur beiläufig thematisiert, obgleich es sowohl für dynastische Fragen als auch im Bereich der Urkundenpraxis von besonderer Bedeutung ist, zumal es bis zum Ende des alten Reichs im Jahr 1806 Gültigkeit hatte. Dabei muß zwischen einer «formalen» Rezeption und einer «praktischen» Rezeption unterschieden werden. Letztere manifestiert sich in immer stärkerem Maß, beginnend mit dem 12. Jh., in der Urkundenpraxis der Kanzleien, wobei die königliche Kanzlei eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Soweit sich das aufgrund der Quellenlage erkennen läßt, haben die Universitäten nördlich der Alpen nur einen sehr geringen Anteil. In die Gebiete nördlich der Alpen dürfte das lombardische Lehensrecht aber durch die insbesondere an italienischen Universitäten ausgebildeten Juristen gebracht worden sein. In dieser Untersuchung wird die Frage der Rezeption anhand von Urkundenbeispielen aus dem 12. bis 16. Jh. dargestellt.