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Die betriebliche Mitbestimmung im Arbeitskampf

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Die Frage, welche Beteiligungsrechte dem Betriebsrat während der Tarifauseinandersetzung zustehen, ist im Schnittfeld von Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht angesiedelt. Jansen weist nach, daß eine rechtsfortbildende Angleichung der konkurrierenden Rechtsgebiete erforderlich ist. Diese Angleichung wird mit Hilfe des Paritätsprinzips bewerkstelligt, das auf neuartige Weise konkretisiert wird: Den Ausgangspunkt der Paritätsbewertung bildet die formelle Kampfmittelparität der sozialen Gegenspieler, die durch eine materielle Paritätskontrolle zu ergänzen ist. Danach sind Arbeitskampfmaßnahmen des Arbeitgebers von der betrieblichen Mitbestimmung freizustellen. Dies gilt, wie der Autor umfassend darlegt, nicht nur für die Aussperrung, sondern auch für Maßnahmen im Rahmen einer Weiterproduktionstaktik, mit denen der Arbeitgeber die Fortsetzung der Betriebstätigkeit während eines Streiks anstrebt. Das Problem der Arbeitskampffernwirkungen wird in einem gesonderten Kapitel eingehend untersucht.

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1999

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