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Parteiverbote in der Weimarer Republik

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Die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, die durch Art. 21 Abs. 2 GG eingeräumt wird, wurde aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und als Reaktion auf die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten entwickelt. Neben der rechtsgeschichtlichen Dimension hat die Betrachtung der Weimarer Parteiverbote auch rechtspolitische Bedeutung. Die Autorin untersucht, wie der Status der Parteien in der Rechtsordnung die rechtliche Zulässigkeit und die Folgen eines Parteiverbots prägt. Sie analysiert die Einordnung der Parteien im Weimarer Staat, nachdem sie die Entwicklung des deutschen Parteiensystems thematisch behandelt hat. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den geschichtlichen Ursachen für die Schaffung von Parteiverbotsnormen, den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Verbots sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei wird auf größtenteils unveröffentlichtes Archivmaterial zur Anwendung der Normen durch Verbotsbehörden und die Rechtsprechung zurückgegriffen. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Weimarer Republik rechtliche Mittel hatte, um sich gegen totalitäre Gegner zu wehren. Allerdings trugen Zuständigkeitsdifferenzen und mangelnder Durchsetzungswille in der Verbotspraxis zur Machtergreifung der Partei bei, die bald die legale Existenz aller anderen Parteien beseitigte.

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Parteiverbote in der Weimarer Republik, Katrin Stein

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1999
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(Paperback)
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